Seit dem 01.06.2015 gilt in Hessen das sogenannte Bestellerprinzip. Dies bedeutet konkret, dass Folgendes vom Gesetzgeber entschieden wurde: „Beauftragt der Eigentümer den Makler damit, Mieter für die neu zu vermietende Wohnung zu finden, hat der Vermieter die komplette Dienstleitung des Immobilienmaklers für die Vermietung der Wohnung in Form der Provision zu zahlen.“

Diese Dienstleistung beinhaltet:

  • Einschätzung des zu erzielenden Mietpreises
  • aussagekräftige Fotoaufnahmen der Immobilie
  • Bearbeitung objektbezogener Unterlagen für Präsentationszwecke
  • Präsentation der zu vermietenden Immobilie auf Internetplattformen
  • Anzeigenschaltungen
  • Verifizierung von Kontaktanfragen
  • Koordination und Durchführung von Besichtigungsterminen
  • Einholen von Mieterselbstauskünften
  • Prüfung potentieller Mieter
  • rechtssichere Ausfertigung der Mietverträge und Übergabeprotokolle
  • Übergabe der Immobilie

Nach dem Erstgespräch und individueller Beratung folgt die professionelle Einschätzung des realistischen zu erzielenden Mietpreises. Mietinteressenten werden aus dem eigenen Bestand oder durch intensive Werbung gefunden. Darüber hinaus erhalten wir täglich neue Anfragen von Mietinteressenten nach passendem Wohnraum. Anfragen werden von uns geprüft und analysiert. Das Anfordern und Einholen von Mieterselbstauskünften inklusive der aktuellen Schufaauskunft von jedem Mietinteressenten sind absolute Voraussetzungen für eine weitere Vorgehensweise. Nur qualifizierte Anfragen führen zu Besichtigungen. Sämtliche Termine werden von unserem Team koordiniert und mit hohem fachlichen Know-How, durchgeführt.

Erst wenn alle relevanten Fragen geklärt, sind arrangieren wir ein Treffen zwischen den potentiellen Mietern und dem Vermieter, das selbstverständlich von Funk-Immobilien begleitet wird. Abschließend entscheidet der Vermieter an, wen er vermieten möchte. Es folgt die rechtssichere Ausfertigung des Mietvertrages und die spätere Übergabe der Immobilie inklusive  Erstellung des Übergabeprotokolles durch Funk-Immobilien. Nach der Mietvertragsunterzeichnung erfolgt die Rechnungsstellung an den Auftraggeber, in diesem Fall an den Vermieter.

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